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STREHLAU-REISEN
22 Jahre - Wir wissen, wo´s schön ist...

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AGB - Reisebedingungen

Anmeldung - telefonisch oder schriftlich unter Angabe des Namens und der Tel.-Nr.

Abschluss des Reisevertrages / Vertragsbestätigung - die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit STREHLAU- Reisen. Erfolgt die Anmeldung für mehrere Personen, bitte jeden Teilnehmer einzeln benennen. Die Plazierung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Die Bestätigung erfolgt telefonisch – sofort bei Buchung mit Nennung der Sitzreihe des/ der Reisenden im Bus.

Mit der Buchung werden die Reisebedingungen anerkannt, der Vertrag gilt als geschlossen. Bei Mehrtagesreisen erhalten Sie zusätzlich 4 Wochen vorReisebeginn Ihre Reiseunterlagen per Post.

Zahlung des Reisepreises – Der Reisende zahlt bar im Bus oder überweist den Fahrpreis bis 14 Tage vor Reisebeginn (Ausnahmen sind der Bestätigung zu entnehmen).

Reiseleitung – durchgehend, über den gesamten Reisezeitraum (außer Transfers & Flugreisen)

Reisebus – unterschiedliche Busgrößen, je nach Teilnehmerzahl, meist mit WC / Bordküche / Klimaanlage, verstellbarer Einstiegshöhe und individueller Bedienung. Im Interesse des Zustandekommens der Reisen sind die Busgrößen variabel.

Reisebus - Bordservice – unsere Bordküche bietet Ihnen ein weitgehend unabhängiges Reisen. Ihnen werden preiswerte Speisen und Getränke angeboten.

Nichtraucher – im Bus darf nicht geraucht werden, bei Bedarf werden Halts eingelegt.

Die Mitnahme von Haustieren ist nur auf individueller Anfrage möglich.

Reisemängel – sind dem Reiseleiter sofort und direkt anzuzeigen.

Haftung – der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Erfüllung des Reisevertrages. Für unverschuldete, außerhalb des Programms erlittene Unglücksfälle, Erkrankungen, Verspätungen, Verluste etc. kann keine Haftung übernommen werden. Die Aufhebung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt ist möglich. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. So ist z. B. bei Hoch- oder Niedrigwasser nicht jedes Ziel erreichbar.

Haftungsbeschränkungen – die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für die Verjährung aller gegenseitigen Ansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters (Amtsgericht Potsdam).

Rücktritt des Veranstalters – bei vertragswidrigem Verhalten des Reisenden (Störung des Reiseverlaufs, gefährliche Verhaltensweisen etc..), bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 oder 20 Personen (je nach Busgrößen) bis 14 Tage vor Reisebeginn.

Pass -, Visa -, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften – Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Gruppenvisa gelten gesonderte Abgabefristen des Reisepasses (siehe Reisebestätigung). Mehrkosten, die aus der Nichteinhaltung von Fristen entstehen, trägt der Reisende.

Änderungen des Programms, der Person des Reiseleiters, der Busgröße, des Hotels oder der Flug- bzw. Schiffsgesellschaft sind die Ausnahme, bleiben aber im Interesse einer effektiven Reisegestaltung vorbehalten. Einige Abbildungen und Fotos können vom tatsächlivhen Reiseziel abweichen.

Gutscheine – werden erst nach Zahlungseingang gültig.

Versicherungen – der Veranstalter verfügt über eine Insolvenzversicherung. Sie erhalten für jede Mehrtagesreise einen Sicherungsschein, der Ihnen die Erstattung der Rückbeförderungskosten im Konkursfall garantiert.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- Versicherung wird insbesondere für Mehrtagesreisen und der Reisekrankenversicherung für Auslandsreisen empfohlen. Sie können die Unterlagen bei der Reiseanmeldung gern mit anfordern.

Rücktritt des Reisenden – Rücktrittskosten entstehen bei Stornierung von Tages- und Mehrtagesfahrten und sind unverzüglich zu überweisen. Der Fahrgast kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich oder telefonisch vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Anrufbeantworter und Notfall- Telefon im Bus bitte mit nutzen! Wenn der Fahrgast von der Buchung zurücktritt, so hat der Veranstalter nach dem Gesetz grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung.

Stornierungskosten pro Person für Mehrtagesreisen:

bis 41 Tage vor Reisebeginn keine Gebühr!* (Ausnahmen gemäß Buchungsbestätigung, wie z. B. Bahnfahrten, Schiffstouren und Flugreisen)                            

40.-15. Tag vor Reisebeginn                       30% des Reisepreises;

14.-08. Tag vor Reisebeginn                       50% des Reisepreises;

07.-02. Tag vor Reisebeginn                       70% des Reisepreises;                       

01. Tag vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen zur Abfahrt        90% des Reisepreises
 

Stornierungskosten pro Person für Tagesfahrten:

Bis 31 Tage vor Reisebeginn keine Gebühr

(Ausnahmen Konzerte und Theateraufführungen - Sonderbestimmungen lt. Bestätigung)

30.-15. Tag vor Reisebeginn                      30% des Reisepreises;

14.-08. Tag vor Reisebeginn                      50% des Reisepreises;

07.-02. Tag vor Reisebeginn                      70% des Reisepreises;

01. Tag vorReisebeginn und bei Nichterscheinen zur Abfahrt sind       90% des Reisepreises

unverzüglich zu überweisen.

Dies gilt nicht, wenn der Fahrgast eine Ersatzperson stellt. In Ausnahmefällen können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Ärztliche Atteste gelten nur im Falle einer abgeschlossenen Reiserücktrittskostenversicherung und sind ausschließlich an die Versicherung einzureichen!

Gruppen und deren Teilnehmer unterliegen den gleichen Stornierungsbedingungen.

Einige Abbildungen und Fotos können vom tatsächlichen Reiseziel abweichen. Wir danken für die zur Verfügung gestellten Fotos. 

Am Friedrichspark 11  14476 Potsdam OT Marquardt
Tel.: 0331-50 12 48       Fax: 0331-50 50 201
E-Mail: info@strehlau-reisen.de
www.strehlau-reisen.de

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